Komposit-Füllung – was ist das?
Der Begriff trifft nicht ganz die Tatsachen: Zu 60-70 % bestehen die Kunststoff-Füllungen, die die Zahnärzte „Komposites“ nennen, aus Glas- und Quarz-Teilchen und nur zu rund 30-40% aus bestimmten Kunststoffen. In der Regel werden heute sog. „lichthärtende Komposites“ verwendet. Unter Einwirkung von UV-Licht härtet das Material aus. Zahnfüllungen aus Kunststoff sind zahnfarben und fallen deshalb nicht auf. Und sie sind – im Vergleich z.B. zu laborgefertigten Inlays – preiswerter. Ebenfalls wichtig: Moderne Komposite-Füllungen halten, wenn sie eine bestimmte Größe nicht überschreiten, inzwischen so lang wie Amalgam-Füllungen.
Der Werkstoff hat sich im Laufe der Zeit einen festen Platz in der Zahnbehandlung, besonders bei Defekten in Frontzähnen, am Zahnhals oder bei kleinen Läsionen im Seitenzahnbereich erobert. Früher kritische Situationen, wie beispielsweise die Kauflächen der Molaren, können heutzutage mit modernen Kompositen problemlos versorgt werden. Aber nicht jeder Defekt im Zahn ist für eine Komposit-Füllung geeignet. Je größer der zu füllende Defekt desto schlechter ist die Lebensdauer die Komposite-Materialien, denn sie brauchen Zahnhartsubstanz zum Haften.
Wie läuft die Behandlung ab?
Heute werden Kunststoff-Füllungen (Komposites) meistens in sogenannter Mehrschicht-Technik eingebracht. Zuerst werden die Wände rund um das Loch im Zahn leicht angeätzt. Die Zahnfläche wird dadurch etwas aufgerauht .Dann wird ein Haftmittel verteilt, das für eine feste Verbindung zwischen dem Komposite und dem Zahn sorgt. Das Komposite wird jetzt in dünnen Schichten aufgetragen und Schicht für Schicht mit UV-Licht gehärtet. In dieser ganzen Zeit darf kein Speichel in das Behandlungsfeld eindringen. Um dies zu gewährleisten kann ein Spanngummi (Fachbegriff: Kofferdamm) angelegen werden. Zum Schluss werden die Füllung und der Übergang noch einmal poliert. Das alles erfordert natürlich seine Zeit, mehr Zeit jedenfalls, als der Zahnarzt bei einer Amalgam-Füllung benötigt.
Wann zahlt die Krankenkasse eine Kunststoff-Füllung? Kunststoff-Füllungen sind in der Regel keine Kassenleistung. Nur im Frontzahnbereich von Eckzahn zu Eckzahn übernimmt die Krankenkasse die Kosten in voller Höhe. Eine weitere Ausnahme ist dann gegeben, wenn der Patient ein ärztliches Attest über eine Allergie auf Quecksilber (ist im Amalgam enthalten) oder über ein schweres Nierenleiden vorlegen kann. In diesen Fällen wird die Kunststoff-Füllung direkt vom Zahnarzt über die Krankenversichertenkarte abgerechnet. In allen anderen Fällen zahlt die Krankenkasse einen Teil der Kosten, und zwar den Anteil, den eine vergleichbare Amalgam-Füllung gekostet hätte. Für den restlichen Teil fallen für Sie Mehrkosten an. Diese werden natürlich vor der Behandlung mit Ihnen besprochen.